Bediengebiete und Betriebs­zeiten des kvgOF Hopper

Der Hopper ist im gesamten Kreis Offenbach jeweils innerhalb der Kommunen Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Mühlheim, Obertshausen, Heusenstamm, Dietzenbach, Rodgau, Rödermark, Seligenstadt, Mainhausen und Hainburg verfügbar.

 

Betrieb zwischen den Nachbar­kommunen


Betrieb nur innerhalb der Kommune

 

Betrieb zwischen den Nachbar­kommunen


Betrieb nur innerhalb der Kommune

Folgende Kommunen sind zu einem Bediengebiet zusammen­gefasst:  

  • Langen und Egelsbach 

  • Heusenstamm und Obertshausen 

  • Mühlheim und Obertshausen 

  • Seligenstadt, Mainhausen und Hainburg  

Innerhalb der Gebiete kann der Hopper kommunenübergreifend genutzt werden. 

gebietsübergreifende Fahrt­möglichkeiten des kvgOF Hopper: 

  • Dreieich -> Asklepios-Klinik, Langen 

  • Dreieich -> Waldfriedhof, Neu-Isenburg  

  • Seligenstadt, Mainhausen und Hainburg -> Friedhof in Klein-Auheim 

  • Rödermark -> Rodgau-Rollwald und Rodgau-Nieder-Roden

Neue Betriebs­zeiten ab 1. Januar 2026

Hopper Betriebs­zeiten:
Montag bis Donnerstag von 5.00–1.00 Uhr
Freitag von 5.00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr (durchgängig)
Sonntag und an Feiertagen von 5.00–1.00 Uhr

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