Die Mitnahme eines Rollators muss bei der Buchung per App unter dem Menüpunkt Fahrgastoption „Gepäckstück / Rollator“ oder per Telefon angemeldet werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn die Geräte zusammengeklappt werden können, die Fahrgäste eigenständig ein- und aussteigen können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.
Die Beförderung von Personen im Rollstuhl muss bei der Buchung per App oder per Telefon angegeben werden. Bitte aktiviere in der App (vor Buchung einer Fahrt) die Option “Zugang zu einem rollstuhlgerechten Fahrzeug” (Rollstuhlsymbol) unter dem Menüpunkt "Fahrgasteinstellungen". Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen vorhanden sind.
Rollstühle sind während der Fahrt durch das nach DIN und ISO getestete Kraftknotensystem gesichert. Die maximale Einfahrbreite beträgt 81 cm, die Einfahrhöhe 150 cm und die Einfahrtiefe 130 cm. Die Rampe zum Hineinfahren ist 76 cm breit. Die maximal zulässige Gesamtbelastung der Rampe beträgt 350 kg. Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend nur befördert werden, wenn die genannten Maße vollständig eingehalten werden und der Rollstuhl vorschriftsmäßig gesichert werden kann.
Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten oder medizinisches Equipment verfügen. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle sind nur dann zulässig, wenn der Fahrgast eigenständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl wird vom Fahrpersonal sicher verstaut.
Elektrorollstühle können nur dann befördert werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.