Die Mitnahme von Rollatoren muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn die Geräte zusammengeklappt werden können, die Fahrgäste selbstständig ein- und aussteigen können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.
In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Gepäckstück / Rollator“.
Die Beförderung von Personen im Rollstuhl muss bei der Buchung in der App oder am Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen vorhanden sind.
In der App erfolgt die Auswahl über das Hauptmenü und den Einstellungen des eigenen Accounts mit der Auswahl des Rollstuhlsymbols.
Die Rollstühle werden durch das nach DIN und ISO getestete Kraftknotensystem gesichert. Die maximale Einfahrbreite beträgt 81 cm, die Einfahrhöhe 150 cm und die Einfahrtiefe 130 cm. Die Rampe zum Hineinfahren ist 76 cm breit. Die maximal zulässige Gesamtbelastung der Rampe beträgt 350 kg. Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend nur befördert werden, wenn die genannten Maße vollständig eingehalten werden und der Rollstuhl entsprechend gesichert werden kann.
Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten, medizinisches Equipment etc. verfügen. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle sind nur dann zulässig, wenn der Fahrgast selbstständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl wird dann vom Fahrpersonal sicher verstaut.
Elektrorollstühle können nur dann befördert werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.