Der Hopper ergänzt den ÖPNV als On-Demand-Service im Kreis Offenbach und bietet dabei Mobilität mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Den Startpunkt und das Ziel deiner Fahrt bestimmst du innerhalb des jeweiligen Betriebsgebietes selbst. Der Hopper hat dabei weder einen festen Fahrplan noch eine feste Route vorgegeben. Stattdessen wird ein smarter Algorithmus verwendet, der die Fahrtanfragen sammelt und Routen dynamisch auf Basis des Echtzeit-Bedarfs erstellt.
Fahrgäste mit ähnlichem Ziel teilen sich die Fahrt in unseren Fahrzeugen, somit werden Autos eingespart, die Straßen entlastet und die Umwelt geschont.
Durch die Mitnahme von weiteren Fahrgästen kann eine bestimmte Ankunftszeit am Zielpunkt nicht garantiert werden.
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Das On-Demand-Shuttle im Kreis Offenbach.

Wer oder was ist der Hopper?
Der Hopper ergänzt den ÖPNV als On-Demand-Service im Kreis Offenbach und bietet dabei Mobilität mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Den Startpunkt und das Ziel deiner Fahrt bestimmst du innerhalb des jeweiligen Betriebsgebietes selbst. Der Hopper hat dabei weder einen festen Fahrplan noch eine feste Route vorgegeben. Stattdessen wird ein smarter Algorithmus verwendet, der die Fahrtanfragen sammelt und Routen dynamisch auf Basis des Echtzeit-Bedarfs erstellt.
Über den Hopper
Smartphone zücken, die Hopper-App starten und eine individuelle Fahrt buchen: So schnell und einfach organisierst du deine Mobilität mit dem Hopper. Du begibst dich zu deinem ausgewählten Starthaltepunkt, der Hopper holt dich dort ab und bringt dich komfortabel zu deinem vorher festgelegten Ziel. Hierdurch wird der ÖPNV im Bediengebiet noch flexibler und erschließt alle wichtigen Gebiete der Kommunen. Das eigene Auto stehen lassen und Fahrzeuge gemeinsam nutzen, so spart man Abgasemissionen ein und weniger Autos belasten die Straßen deiner Kommune.
Die Fahrzeuge des Hoppers weisen ein spezielles Design auf und sind mit unserem Eichhörnchen-Logo „kvgOF Hopper“ versehen. Somit sind die Fahrzeuge im Straßenverkehr gut zu erkennen.
Es gibt zwei Hopper Tarife: Basis und Komfort. Der Komforttarif findet dann Anwendung, wenn alternative und vergleichbar gute Fahrtangebote mit Bus und Bahn gegeben sind, ansonsten fährt man im günstigeren Basistarif. Die Preise für die beiden Tarife setzen sich aus einem Grundpreis, einem Aufschlag für die bedarfsgerechte Bedienung und einer Entfernungspauschale zusammen. Bei Ermäßigungen z.B. für RMV-Zeitkarten entfällt der Grundpreis und es wird nur der Aufschlag berechnet.
Basistarif
Erwachsene bezahlen im Basistarif für eine Fahrt 3,00 € bis zu einer Fahrtdistanz von 5 Kilometern. Für Strecken über diese Distanz hinaus werden pro angefangenem Kilometer 0,30 € zusätzlich berechnet.
Ermäßigte Erwachsene bezahlen für eine Fahrt 1,00 € bis zu einer Fahrtdistanz von 5 Kilometern. Für Strecken über diese Distanz hinaus werden pro angefangenem Kilometer 0,30 € zusätzlich berechnet.
Komforttarif
Erwachsene bezahlen im Komforttarif für eine Fahrt 3,50 € bis zu einer Fahrtdistanz von 3 Kilometern. Für Strecken über diese Distanz hinaus werden pro angefangenem Kilometer 0,40 € zusätzlich berechnet.
Ermäßigte Erwachsene bezahlen für eine Fahrt 1,50 € bis zu einer Fahrtdistanz von 3 Kilometern. Für Strecken über diese Distanz hinaus werden pro angefangenem Kilometer 0,40 € zusätzlich berechnet.
Ermäßigung erhalten Inhaber der im Betriebsgebiet freigegebenen RMV-Zeitkarten, RMV-Einzelfahrscheine, RMV-KombiTickets, Jobtickets, LandesTickets Hessen, Schülertickets Hessen, Seniorentickets Hessen, Semestertickets, Deutschlandtickets / BahnCard 100, MobilitätsTickets für Flüchtlinge, Schwerbehindertenausweise mit Beiblatt und Wertmarke, Gruppen mit Tageskarte bzw. Hessenticket sowie uniformierte Beamte. Ebenso Begleitpersonen gemäß gültiger Mitnahmeregelung.
Kinder von 6-14 Jahren zahlen im Basistarif den ermäßigten Grundpreis von 1,00 € bis zu einer Fahrdistanz von 5 Kilometern um den gewählten Starthaltepunkt und im Komforttarif 1,50 € bis zu einer Fahrtdistanz von 3 Kilometern. Für Strecken über diese Distanzen hinaus werden pro angefangenem Kilometer 0,30 € im Basistarif und 0,40 € im Komforttarif berechnet.
Kinder bis einschließlich 5 Jahren können den Hopper in Begleitung von Erwachsenen kostenfrei nutzen (Plätze für Kinder bitte ebenfalls buchen).
Der Hopper ist im gesamten Kreis Offenbach in den Regionen „West“, „Mitte“ und „Ost“ verfügbar.
Region „West“: Hierzu zählen die Kommunen Neu-Isenburg, Dreieich, Langen und Egelsbach. Die beiden Kommunen Langen und Egelsbach bilden ein zusammengehöriges Bediengebiet. Das heißt es kann z.B. von Egelsbach nach Langen gefahren werden.
Region „Mitte": Hierzu zählen die Kommunen Mühlheim, Obertshausen, Heusenstamm, Dietzenbach, Rodgau und Rödermark. In der Region "Mitte“ verkehrt der Hopper jeweils nur innerhalb der angegebenen Kommunen. Eine Ausnahme bildet der Verkehr zwischen Mühlheim und Obertshausen von Montag bis Samstag ab 19.00 Uhr und am Sonntag ganztägig.
Region „Ost": Hierzu zählen die Kommunen Seligenstadt, Mainhausen und Hainburg. Von Montag bis Freitag ab 20.00 Uhr sowie am Wochenende bilden die drei Kommunen ein zusammenhängendes Bediengebiet. Das heißt in dieser Zeit kann z.B. von Mainhausen nach Hainburg gefahren werden. Ansonsten sind die Gemeinden Hainburg und Mainhausen nur mit der Stadt Seligenstadt verknüpft. Der Hopper fährt zudem bis zur Haltestelle „Friedhof“ in Klein Auheim. Von dort aus kann der On-Demand-Service „Mainer" genutzt werden.
Je nach Buchungsanfragen können bei einer von dir gebuchten Fahrt weitere Fahrgäste mit einem an der Strecke liegenden Ziel in den Hopper zusteigen. Wenn sich andere Fahrgäste mit dir den Hopper teilen, kann sich die ursprüngliche Route leicht ändern. Bitte plane deshalb etwas Zeit als Reserve ein. Dank unserer Festpreisgarantie bleibt dein ursprünglicher Fahrpreis aber immer gleich.
Bitte komme pünktlich zu deinem ausgewählten Starthaltepunkt, um Verzögerungen im Betriebsablauf zu vermeiden. Unser Fahrpersonal kann leider nicht auf dich warten, da dadurch andere Fahrgäste benachteiligt werden und dies weitere Verzögerungen der Routenplanung nach sich ziehen würde. Wenn du nicht am Starthaltepunkt wartest, muss die Fahrt leider ohne dich durchgeführt werden. Dein Konto wird in diesem Fall dennoch mit dem entsprechenden Ticketpreis belastet.
Die Starthaltestellen sind engmaschig über das jeweilige Betriebsgebiet verteilt. Nach erfolgreicher Buchung einer Fahrt über die Hopper-App wirst du zu deiner Starthaltestelle navigiert. Bei diesen Starthaltestellen handelt es sich um reguläre Bushaltestellen, um eigens gekennzeichnete Haltepunkte an wichtigen Einrichtungen oder um zusätzliche Haltepunkte im Straßennetz ohne besondere Markierung. Nach deiner Bestellung zeigt dir die Hopper-App diese Haltepunkte an. Im Falle einer telefonischen Buchung wird dir die Starthaltestelle eindeutig durch unsere Telefonzentrale mitgeteilt. Bitte erscheine pünktlich an der vereinbarten Starthaltestelle.
Ja. Eine Buchung des Hoppers bis zu 24 Stunden im Voraus ist möglich. Hierzu bitte den Button „Später“ bei der Auswahl des Fahrtzeitpunktes wählen und die gewünschte Uhrzeit zur Abfahrt an der Starthaltestelle oder zur Ankunft am Zielort eingeben.
Der Hopper ist ein flexibler Bus – und kein Taxi. Deshalb starten wir an einer Starthaltestelle und verzichten auf eine Haustür-zu-Haustür-Bedienung. Ein engmaschiges Haltestellennetz von regulären Bushaltestellen sowie zahlreichen, nicht gekennzeichneten Haltepunkten garantieren allerdings kurze Gehwege zum Abholpunkt.
Die zur Verfügung stehenden Starthaltestellen werden Dir von der App angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung von unserer Zentrale mitgeteilt.
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Tiere, die entweder erforderlich (z.B. Blindenführhund) oder in geeigneten Behältern untergebracht sind, sofern diese keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen und im eingesetzten Beförderungsmittel der erforderliche Platz im Fußraum zur Verfügung steht.
Eine Fahrt buchen
Um eine Fahrt zu buchen, musst du dich einmalig in der App registrieren. Gib hierfür deinen Namen, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse an. Wähle noch dein Zahlungsmittel aus und schon kann es losgehen. Du kannst zwischen der Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal über die App und Kartenzahlung im Fahrzeug wählen. Im App-Menü unter „Bezahlung“ und bei der Buchung kannst du die Zahlungsart jederzeit ändern.
Um eine Fahrt mit dem Hopper zu buchen, gehst du wie folgt vor:
1. kvgOF Hopper App auf dem Smartphone öffnen und Region auswählen.
2. Die Fahrtzeit, den Startpunkt sowie das Ziel eingeben.
3. Wenn gewünscht, Fahrgastoptionen bearbeiten oder zusätzliche Mitfahrer angeben. Hierzu auf das Feld „1 Fahrgast - bearbeiten“ klicken und danach über das + Zeichen die jeweiligen Fahrgäste ergänzen. In diesem Menü kann auch die Ermäßigung für RMV-Zeitkarten sowie die Rollstuhloption ausgewählt werden.
4. Dir werden nun Fahrtangebote vorgeschlagen. Wähle eines der Angebote aus und überprüfe deine Fahrtangaben. Du bekommst hier bereits den vollständigen Fahrpreis angezeigt. Wenn alles passt, dann klicke auf „Buchen und bezahlen“ und bestätige somit die Buchung.
5. Anschließend wirst du von der App zur ausgewählten Starthaltestelle geleitet und kannst auf der Live-Karte den kvgOF Hopper bis zu seiner Ankunft verfolgen. Halte am Abholort Ausschau nach dem Hopper-Fahrzeug, damit ihr euch nicht verpasst.
Falls du nicht über ein Smartphone verfügst, stellen wir auch eine telefonische Buchungsmöglichkeit zur Verfügung. Siehe hierzu „Ich besitze kein Smartphone - kann ich den Hopper dennoch buchen?“.

Deine Region wählst du bequem im Menü aus. Unterschieden wird hierbei nach folgenden Regionen mit den dazugehörigen Bediengebieten:
West: [Dreieich], [Langen/Egelsbach], [Neu-Isenburg]
Mitte: [Heusenstamm], [Mühlheim], [Obertshausen], [Rödermark] und [Rodgau]
Ost: [Hainburg/Mainhausen-Zellhausen/Seligenstadt]
Die Fahrt mit dem Hopper ist jeweils nur innerhalb der angegebenen [Bediengebiete] möglich.
Wie du einen Ermäßigungsgrund bei der Buchung durch die App angibst, erfährst du unter dem Punkt "Wo gebe ich meinen Ermäßigungsgrund an, um den ermäßigten Fahrpreis zu bezahlen?".
Um den ermäßigten Fahrpreis auszuwählen, gehe wie folgt vor: Bei der Buchung auf das Feld "1 Fahrgast“ tippen. In diesem Menü kannst du die Ermäßigungsgründe "RMV-Ticket" und "Schwerbehindertenausweis" auswählen.
Das Feld "RMV-Ticket" umfasst alle genannten Ermäßigungsgründe des RMV, sowie uniformierte Beamte.
Ein Nachweis über den jeweilig angegebenen Ermäßigungsgrund ist im Fahrzeug vorzuzeigen und wird vom Fahrpersonal kontrolliert.
Fahrgäste ohne Smartphone haben die Möglichkeit, eine telefonische Buchung zu tätigen. Unsere Telefonzentrale nimmt deine telefonischen Buchungsanfragen entgegen und reserviert bei Verfügbarkeit die Fahrt für dich. Du erreichst unsere Telefonzentrale täglich von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer: 06074-69669066.
Hinweis: Vor der ersten telefonischen Buchung ist es notwendig, sich einmalig bei einer unserer Registrierungsstellen schriftlich anzumelden, und schon kann es losgehen. Die Registrierungsstellen findest du unter „Wo kann ich mich für die telefonische Buchung registrieren lassen?“
Für die Registrierung ist es notwendig, sich einmalig persönlich bei einer unserer Registrierungsstellen schriftlich anzumelden. Hierfür liegt vor Ort ein Registrierungsformular bereit. Bitte bringe dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Folgende Registrierungsstellen sind für dich eingerichtet:
Stadt Dietzenbach
RMV-Mobilitätszentrale der kvgOF
Masayaplatz 1
63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 6966900
Stadt Dreieich
Kundenzentrum SW Dreieich
Eisenbahnstraße 140
63303 Dreieich
Telefon: 06103 602 222
Gemeinde Egelsbach
Fachdienst Sicherheit und Mobilität im Rathaus
Freiherr-vom-Stein-Straße 13
63329 Egelsbach
Telefon: 06103 405114
Gemeinde Hainburg
Rathaus
Retzer Straße 1
63512 Hainburg
Telefon: 06182 78094100
Stadt Heusenstamm
Gewerbeamt
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon: 06104 6071132
Stadt Langen
Stadtinformation im Rathaus
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Telefon: 06103 203770
Gemeinde Mainhausen
Bürgerservice der Gemeinde Mainhausen
Rathaus - Ortsteil Mainflingen
Humboldtstr. 46
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 89000
Rathaus - Ortsteil Zellhausen
Rheinstr. 3
63533 Mainhausen
Telefon: 06182 89000
Gemeinde Mühlheim
Kundenzentrum Stadtwerke
Dietesheimer Straße 70
63165 Mühlheim am Main
Telefon: 06108 60050
Stadt Neu-Isenburg
Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 241100
Stadt Obertshausen
Fachdienst "Soziale Leistungen"
Beethovenstraße 2
63179 Obertshausen
Telefon: 06104 7036202
Stadt Rodgau
Bürgerservice
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Telefon: 06106 6930
Kundenservice SW Rodgau
Philipp-Reis-Straße 7
63110 Rodgau
Telefon: 06106 82964400
Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark
Telefon: 06074 911712
Stadt Seligenstadt
Nachbarschaftshaus
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Telefon: 06182 874100 bzw. 06182 874000
Seniorenberatung
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Telefon: 06182 875100
Die Bezahlung für den Hopper erfolgt ausschließlich bargeldlos. Bei Buchungen über die Hopper-App erfolgt die Bezahlung über die im Profil hinterlegte Kreditkarte, per PayPal oder per EC-Karte im Fahrzeug. Der Fahrpreis wird bei Buchung über die Hopper-App bereits vor Abschluss der Buchung in der App angezeigt.
Bei telefonischer Buchung besteht die Möglichkeit, im Fahrzeug bargeldlos mit EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen. Bei telefonischer Buchung teilt dir unsere Telefonzentrale den im Fahrzeug zu entrichtenden Fahrpreis mit.
Die Hopper Betriebszeiten (allgemein):
Montag bis Donnerstag von 5.00–2.00 Uhr
Freitag von 5.00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr (durchgängig)
Sonntag und an Feiertagen von 5.00–2.00 Uhr
Hinweis:
Von Montag bis Freitag zwischen 5.00 und 20.00 Uhr besteht in Dreieich und Neu-Isenburg ein reduziertes Haltepunkteangebot sowie in der Region Ost eine Bedienung nur zwischen Seligenstadt und Mainhausen bzw. Seligenstadt und Hainburg.
Von Montag bis Samstag erfolgt eine Bedienung zwischen Mühlheim und Obertshausen ab 19.00 Uhr. Sonntags erfolgt die Bedienung ganztägig.
Die Hopper Betriebszeiten (Rodgau):
Montag bis Donnerstag von 20.00–2.00 Uhr
Freitag von 20.00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr (durchgängig)
Sonntag und an Feiertagen von 5.00–2.00 Uhr
Hinweis:
Von Montag bis Freitag zwischen 5.00 und 20.00 Uhr sind die Teilgebiete Rollwald und Gewerbegebiet Nieder-Roden an das Hopper-Bediengebiet Rödermark angebunden.
Bitte beachte, dass die telefonische Buchung nur zwischen 07.00 und 20.00 Uhr möglich ist. Nutze ansonsten die Möglichkeit der Vorausbuchung.
Sollte in der App doch einmal gerade kein Fahrzeug verfügbar sein, probiere es bitte in ein paar Minuten erneut.
Bei Sofortbuchungen ist bis zu 60 Sekunden nach der Buchung eine kostenlose Stornierung möglich; bei Voraus- oder Dauerbuchung kann die Stornierung bis zu 60 Minuten vor Fahrtbeginn noch kostenlos storniert werden. Dasselbe gilt auch für Telefonbuchungen. Nach diesen Fristen fällt eine Stornogebühr von 50 Prozent des Fahrpreises an. Somit sollen vermeidbare Fahrten reduziert und die Fahrzeuge nicht unnötig ‚blockiert‘ werden.
Stornierungen in letzter Minute und No-Shows führen häufig zu unnötigen Fahrten, der Hopper steht in dieser Zeit anderen Nutzern leider nicht zur Verfügung. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit, werden deshalb Stornierungsgebühren erhoben.
Die fälligen Gebühren werden in der App angezeigt. Zum Begleichen der Beträge bitte den Anweisungen in der App folgen und mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Sollte keine der genannten Zahlungsarten zur Verfügung stehen, können die offenen Beträge auch per Überweisung beglichen werden. Melde dich hierzu bitte vorab mit einer Mail an unseren Kundenservice unter
Kinder bis einschließlich 5 Jahre können nur befördert werden, wenn diese von einer volljährigen Person begleitet werden und die begleitende Person eine sichere Unterbringung gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitstellt (z.B. Babyschale, Kindersitz). Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren werden bis zu einer Größe von 150 cm, gemäß § 21 (1a) der StVO, nur mit Sitzplatzerhöhung befördert. Für Kinder steht pro Fahrzeug jeweils eine Sitzerhöhung zur Verfügung.

Die Mitnahme von Kinderwägen muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Mobilitätseinschränkung“. Kinderwägen können grundsätzlich nur dann mitgenommen werden, wenn diese zusammengeklappt werden können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.
Die Buchung bleibt bestehen, auch wenn die App geschlossen ist.

Die Mitnahme von großen Gepäckstücken, die über die Kapazitätsgrenze von Handgepäck (leicht tragbare Sachen) hinausgehen, sind aus Kapazitätsgründen nur nach vorheriger Anfrage und Fahrtbestätigung möglich. Sie sind deshalb bei der Buchung mit anzugeben. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden. In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Große Gepäckstücke“.
Ausgenommen von der Beförderung bei On-Demand-Verkehren sind in jedem Fall Sperrgut, wie z.B. Fahrräder, Schlitten, große Haushaltsgeräte oder ähnliches.

Die Mitnahme von Rollatoren muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn die Geräte zusammengeklappt werden können, die Fahrgäste selbstständig ein- und aussteigen können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.
In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Mobilitätseinschränkung“.
Die Beförderung von Personen im Rollstuhl muss bei der Buchung in der App oder am Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.
In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Rollstuhl“.
Die Rollstühle werden durch das nach DIN und ISO getestete Kraftknotensystem gesichert. Die maximale Einfahrbreite beträgt 81 cm, die Einfahrhöhe 150 cm und die Einfahrtiefe 130 cm. Die Rampe zum Hineinfahren ist 76 cm breit. Die maximal zulässige Gesamtbelastung der Rampe beträgt 350 kg. Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend nur befördert werden, wenn die genannten Maße vollständig eingehalten werden und der Rollstuhl entsprechend gesichert werden kann.
Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten, medizinisches Equipment etc. verfügen. Klapp- bzw. faltbare Rollstühle sind nur dann zulässig, wenn der Fahrgast selbstständig ein- und aussteigen kann. Der zusammengeklappte Rollstuhl wird dann vom Fahrpersonal sicher verstaut.
Elektrorollstühle können nur dann befördert werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.
Hast du noch weitere Fragen?
Schreibe unserem Kundenservice und wir werden dir sobald wie möglich antworten!
Oder rufe unser Service-Telefon unter der Nummer 06074 69669066 an.