So funktioniert der Hopper

Das Konzept des Hoppers basiert auf dem Ride-Pooling Prinzip („Fahrten bündeln“). Im ÖPNV wird dieses Konzept auch als On-Demand-Verkehr bezeichnet. Das Besondere daran: Fahrgäste werden flexibel auf Abruf zwischen speziellen Haltepunkten befördert und teilen sich einen Hopper, wenn sie beispielsweise zur gleichen Zeit eine ähnliche Route angefragt haben. Ein Algorithmus optimiert die angefragten Routen, so dass jeder Fahrgast auf schnellstem Weg von A nach B kommt.

Der Hopper hat weder einen festen Fahrplan noch eine festgelegte Route. Er fährt ausschließlich auf Anforderung der Kunden und eine Abholung erfolgt an den Haltepunkten. Die Hopper Haltestellen sind engmaschig über das jeweilige Betriebsgebiet verteilt. Die nächstgelegene Haltestelle ist also nicht weit entfernt.

So buchst Du eine Fahrt

  1. Lade die Hopper-App kostenlos im App Store oder Google Play Store herunter.

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  2. Melde Dich mit Deinem Namen, E-Mail-Adresse und Mobil-Nummer an.
  3. Suche Deine Region aus: West – Mitte – Ost
    Für Fahrten in Rodgau wähle bitte die Region „Mitte“ aus.
  4. Wähle zwischen einer Sofort-Buchung oder einer Voraus-Buchung (bis zu 24 Stunden möglich).
  5. Gib Deinen gewünschten Abhol- und Zielort an und bestätige die angebotene Fahrt. Der Hopper holt Dich an der bestätigten Haltestelle ab.
  6. Registriere die gewünschte Zahlungsmethode in der App und bezahle Deine Fahrt einfach per Kreditkarte oder PayPal-Konto. Alternativ kannst Du Deine Fahrt auch per EC- oder Kreditkarte im Fahrzeug bezahlen. Bitte beachte, dass eine Barzahlung im Fahrzeug nicht möglich ist.

    Nach vorheriger Registrierung kann der Hopper auch per Telefon unter 06074 69 669 066-2 gebucht werden. Unsere Telefonzentrale ist täglich von 7.00–20.00 Uhr erreichbar.

    Die Registrierungsstellen für Rodgau findest du hier:

    Stadt Rodgau
    Bürgerservice
    Hintergasse 15
    63110 Rodgau
    Telefon: 06106 6930

    Kundenservice SW Rodgau
    Philipp-Reis-Straße 7
    63110 Rodgau
    Telefon: 06106 82964400

Weitere Informationen zur telefonischen Buchung findest du im Flyer (PDF).

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Hier fährt der Hopper für Dich

Du kannst den Hopper grundsätzlich im gesamten Betriebsgebiet der kvgOF nutzen. Allerdings fährt der Hopper nur innerhalb der jeweiligen Kommune. Das heißt, der Hopper pendelt in Rodgau zwischen Weiskirchen, Jügesheim, Dudenhofen, Nieder-Roden und Rollwald. 

Die Hopper Betriebszeiten (Rodgau):
Montag bis Donnerstag von 20.00–2.00 Uhr
Freitag von 20.00 Uhr bis Sonntag 5.00 Uhr (durchgängig)
Sonntag und an Feiertagen von 5.00–2.00 Uhr

Hinweis: Von Montag bis Freitag zwischen 5.00 und 20.00 Uhr sind die Teilgebiete Rollwald und Gewerbegebiet Nieder-Roden an das Hopper-Bediengebiet Rödermark angebunden. Das heißt, Du kannst in dieser Zeit von den genannten Gebieten mit dem Hopper nach Rödermark oder auch innerhalb der Gebiete fahren. Ab 20.00 Uhr fährt der Hopper dann wieder ausschließlich innerhalb von Rodgau (inkl. Rollwald und dem Gewerbegebiet Ober-Roden).

Das kostet die Fahrt mit dem Hopper

Der Hopper-Tarif ist in die Kategorien Basis und Komfort unterteilt. Der Komforttarif findet dann Anwendung, wenn alternative und vergleichbar gute Fahrtangebote mit Bus und Bahn gegeben sind, ansonsten fährt man im günstigeren Basistarif. Die Preise für die beiden Tarife setzen sich aus einem Grundpreis, einem Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung und einer Entfernungspauschale zusammen.

Ohne ÖPNV-Ticket
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren
Tarif Grundpreis  Zuschlag Entfernungspauschale
Basis 2,00 € 1,00 € 0,30 €/km ab 5 km
Komfort 2,00 € 1,50 € 0,40 €/km ab 3 km
Mit ÖPNV-Ticket*
Erwachsene und Kinder von 6-14 Jahren
Tarif Grundpreis Zuschlag Entfernungspauschale
Basis 0,00 € 1,00 € 0,30 €/km ab 5 km
Komfort 0,00 € 1,50 € 0,40 €/km ab 3 km
Kinder unter 6 Jahren
kostenfrei

*Gültig für Inhaber der im Betriebsgebiet freigegebenen RMV-Zeitkarten, RMV-Einzelfahrscheine, RMV-KombiTickets, Jobtickets, LandesTickets Hessen, Schülertickets Hessen, Seniorenticket Hessen, Semestertickets, Deutschlandtickets, MobilitätsTickets für Flüchtlinge, Schwerbehindertenausweise mit Beiblatt und Wertmarke, Gruppen mit Tageskarte bzw. Hessenticket sowie uniformierte Beamte. Ebenso Begleitpersonen gemäß gültiger Mitnahmeregelung.

Weitere Informationen zum Hopper

Fahrten mit dem Hopper erfolgen ausschließlich bargeldlos. Bei Buchungen über die Hopper-App erfolgt die Bezahlung über die im Profil hinterlegte Kreditkarte, per PayPal oder per EC-Karte im Fahrzeug. Der Fahrpreis wird bei Buchung über die Hopper-App bereits vor Abschluss der Buchung in der App angezeigt. Bei telefonischer Buchung teilt dir unser Kundenservice den Fahrpreis mit.

Der Hopper ist für die Beförderung von Einzelpersonen und Kleingruppen ausgerichtet. Der Hopper bietet Platz für bis zu 7 Fahrgäste. Bei der Buchung mit der App kannst du weitere Fahrgäste anmelden.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre können nur befördert werden, wenn diese von einer volljährigen Person begleitet werden und die begleitende Person eine sichere Unterbringung gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitstellt (z.B. Babyschale, Kindersitz). Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren werden bis zu einer Größe von 150 cm, gemäß § 21 (1a) der StVO, nur mit Sitzplatzerhöhung befördert. Für Kinder stehen pro Fahrzeug jeweils ein Kindersitz (Gruppe l–III, 9–36 kg) und eine Sitzerhöhung zur Verfügung.

Die Mitnahme von Kinderwägen muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Mobilitätseinschränkung“. Kinderwägen können grundsätzlich nur dann mitgenommen werden, wenn diese zusammengeklappt werden können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind.

Der Hopper ist für die Mitnahme von Rollatoren, Gehhilfen und Rollstühlen eingerichtet. Die Mitnahme von Rollatoren muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn die Geräte zusammengeklappt werden können, die Fahrgäste selbstständig ein- und aussteigen können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.

In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Mobilitätseinschränkung“.

Die Mitnahme von Rollstühlen ist spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich.

Die Beförderung von Personen im Rollstuhl muss bei der Buchung in der App oder am Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können im Rollstuhl sitzend grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn Kapazitäten in den entsprechenden Spezialfahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.

In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Rollstuhl“.

Die Mitnahme von großen Gepäckstücken, die über die Kapazitätsgrenze von Handgepäck (leicht tragbare Sachen) hinausgehen, sind aus Kapazitätsgründen nur nach vorheriger Anfrage und Fahrtbestätigung möglich. Sie sind deshalb bei der Buchung mit anzugeben. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden. In der App erfolgt die Auswahl über die Fahrgastoption „Große Gepäckstücke“. Ausgenommen von der Beförderung bei On-Demand-Verkehren sind in jedem Fall Sperrgut, wie z.B. Fahrräder, Schlitten, große Haushaltsgeräte oder ähnliches.

Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Tiere, die entweder erforderlich (z.B. Blindenführhund) oder in geeigneten Behältern untergebracht sind, sofern diese keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen und im eingesetzten Beförderungsmittel der erforderliche Platz im Fußraum zur Verfügung steht.

Du hast weitere Fragen zum Hopper?

Weitere Informationen findest du in unseren Erklärvideos sowie im FAQ-Bereich der Website.

Erklärvideos  FAQ

Gerne kontaktiere bei weiteren Fragen unseren Kundensupport:

E-Mail: kundenservice@remove.this.kvgOF-hopper.de

Telefon: 06074 69 669 066 + Endziffer 4 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr)

Unsere Mitarbeiter vom Kundensupport helfen dir gerne weiter.