Barriere­freiheits­erklärung (Website)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.kvgOF-hopper.de veröffentlichte Website der Kreis­verkehrs­gesellschaft Offenbach mbH (kvgOF).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der HVBIT

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der kvgOF vorgenommenen Bewertung.

 

Barrierefreie Inhalte

Die Barrierefreiheit der Website wird durch spezielle Erweiterungsmodule von Eye-Able 

  • Sprache auswählen (Wahl zwischen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Russisch)
  • Leichte Sprache (ein KI-Tool verwandelt komplexe Inhalte in leicht verständlichen Text)
  • Visuelle Hilfe (individuelle Einstellung der grafischen Darstellung)

gewährleistet. Das Modul ermöglicht es allen Website-Besuchern, individuelle Anpassungen der visuellen und inhaltlichen Darstellung des Contents vorzunehmen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar. Folgende Details der Website sind nur teilweise oder nicht barrierefrei:

 

A. Beschreibung

  • Teilweise fehlender Tastaturfokus oder Unzureichende Fokuskontraste
  • Teilweise für Screenreader unbeschriftete Bedien- und Formularelemente
  • Teilweise für Screenreader unzugängliche oder fehlerhaft beschriftete Grafiken
  • Teilweise für Screenreader unzugängliche Inhalte
  • Teilweise für Screenreader unbeschriftete Schalter und Bedienelemente
  • Teilweise fehlende semantische Auszeichnung bei Überschriften und Listen
  • Teilweise Tastatur unzugänglich
  • Formulare ohne Ausfüllhilfe bei Nutzer:innen-Daten
  • Verlinkte Dateien (PDF) teilweise nicht barrierefrei umgesetzt
     

B. Maßnahmen

Basierend auf den erarbeiteten Behebungshinweisen aus dem Barrierefreiheitsprüfbericht werden die noch vorhandenen Barrieren behoben.
 

C. Zeitplan

Alle Aspekte werden voraussichtlich bis 30.06.2026 ausgebessert.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2025 erstellt und aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@remove.this.kvgOF.de

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@remove.this.rpgi.hessen.de 

Durchsetzung beantragen